Gebühren

Beauftragung eines Anwaltes kostet. Vielen ist es unangenehm, dies zu erfragen. Das muß es aber nicht ! Grundlage für die Berechnung von Honoraren ist die derzeit gültige Fassung der RVG. In dieser sind die jeweils gültigen Grundlagen der Abrechnung dargestellt. Sie ist Gesetz und für jeden Rechtsanwalt bindend. Als Bemessungsgrundlage dient dabei immer der Wert der Sache sowie die erbrachte Tätigkeit. Höhere als die gesetzlichen Gebühren kann er nur beanspruchen, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird. Unzulässig und wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist generell die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Aus wirtschaftlichen Gründen kann im Rahmen der sogenannten Prozesskostenhilfe auch eine unentgeltliche Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes in Frage kommen. Auf diese Möglichkeit muß der Anwalt seine Mandanten hinweisen.

Auf Wunsch besteht jedoch auch die Möglichkeit der freien Honorarvereinbarung, welche nach Stunden, Aufwand oder Projekten berechnet werden kann.

Für Dauermandanten vereinbaren wir auf Wunsch auch eine feste Monatspauschale für sämtliche Beratungsleistungen und sonstige außergerichtliche Tätigkeiten. Grundlage dafür ist jedoch die Einschätzung des monatlichen Zeitaufwandes, was üblicherweise erst nach einer längeren Mandatsbeziehung möglich ist.

Wenn Sie wissen möchten, was Sie ein Zivilprozess kostet, dann nutzen Sie folgenden
RVG Rechner für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.

RVG Rechner für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten